Diese Webseite verwendet Cookies

Wir und bestimmte Dritte verwenden Cookies. Einzelheiten zu den Arten von Cookies,ihrem Zweck und den beteiligten Stellen finden Sie unten und in unserem Cookie Hinweis. Bitte willigen Sie in die Verwendung von Cookies ein, wie in unserem Cookie Hinweis beschrieben, indem Sie auf "Alle erlauben" klicken, um die bestmögliche Nutzererfahrung auf unseren Webseiten zu haben. Sie können auch Ihre bevorzugten Einstellungen vornehmen oder Cookies ablehnen (mit Ausnahme unbedingt erforderlicher Cookies). Cookie Hinweis und weitere Informationen

Informationen für Käufer/Bieter

Der Unterschied zwischen einer Präsenz- und einer Online-Auktion besteht im Wesentlichen in der Art des Bietens. Während einer Präsenz-Auktion sind Sie als Bieter vor Ort und können durch das Heben Ihrer Bieterkarte Ihre Gebote abgeben. Bei einer Online-Auktion geben Sie Ihr Höchstgebot direkt am Computer ab.

Für beide Varianten gelten die nachfolgenden Informationen und Bedingungen.

 

Als Newsletter-Empfänger erhalten Sie unseren wöchentlichen Newsletter per Email mit Informationen zu aktuellen Angeboten, Auktionen, Sonderverkäufen, usw. Selbstverständlich können Sie den Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Ihre Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben und unterliegen dem Datenschutz / Bundesdatenschutzgesetz.

Weiterhin steht für alle Kunden auf unserer Homepage ein Auktionskalender zur Verfügung. Dort sind Informationen zum Wie?, Wo?, und Wann? sowie alle Versteigerungsobjekte mit Fotos (tlw. mit Videos) hinterlegt und frei zugänglich.

Zusätzlich liegt der Katalog (ohne Fotos) bei uns in den Büroräumen für Sie bereit. Diesen können Sie auch noch während der Besichtigungszeiten sowie bei Präsenz-Auktionen am Auktionstag erhalten.

Vorbesichtigung und Auktion sind öffentlich und für jedermann zugänglich. Generell können alle volljährigen Personen (ab 18 Jahren) mitbieten. Für alle Kunden ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Bei Präsenz-Auktionen erhält der Bieter unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes eine Bieterkarte mit einer Bieternummer. Durch die Bieternummern sind die Bieter intern klar identifizierbar. Für die Teilnahme an Online-Auktionen ist eine vorherige Online-Registrierung mit abschließender Aktivierung des Bestätigungslinks erforderlich. Wir haben für unsere Kunden ein bequemes Online-Verwaltungssystem eingerichtet. Hier können Merklisten geführt, Gebote übermittelt, Ergebnisse abgerufen und unser Datenarchiv genutzt werden.

Sie können als Privatperson oder als Inhaber oder Vertreter einer Firma, eines Vereins oder einer Institution mitbieten. Jeder Bieter haftet persönlich für das Ersteigern und die Bezahlung der Rechnung. Vertreter eines Unternehmens, eines Vereins oder einer Institution weisen durch die Vorlage einer Vollmacht ihr Handeln im Namen der Firma nach.

Sie sollten sich immer ein eigenes Limit setzen. Bei einer Präsenz-Auktion bestätigen Sie Ihr Gebot mit dem Heben der Bieterkarte. Die Bietschritte werden vom Auktionator vorgegeben und betragen ca. 10%. An nachfolgender Aufstellung können Sie sich orientieren, wie sich die Gebote schrittweise erhöhen.

von 5 € bis 50 € in 5 € Schritten
von 50 € bis 200 € in 10 € Schritten
von 200 € bis 300 € in 20 € Schritten
von 300 € bis 450 € in 30 € Schritten
von 450 € bis 1 000 € in 50 € Schritten
von 1 000 € bis 2 000 € in 100 € Schritten
von 2 000 € bis 3 000 € in 200 € Schritten
von 3 000 € bis 4 500 € in 300 € Schritten
von 4 500 € bis 10 000 € in 500 € Schritten
von 10 000 € bis 30 000 € in 1 000 € Schritten
von 30 000 € bis 100 000 € in 2 000 € Schritten
von 100 000 € bis   in 5 000 € Schritten

Diese Angaben sind nicht verbindlich. Gültig ist, was durch den Auktionator angesagt wird.

Bei einer Online-Auktion hingegen bestätigen Sie Ihr eingegebenes Gebot noch einmal mit dem Button „Gebot bestätigen“. Hier wird Ihnen zu jeder Position der jeweils nächste Bietschritt angezeigt.

In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, entweder über ein schriftliches Gebot oder (als online registrierter Bieter) über ein Vorgebot mitzubieten.

Das schriftliche Gebot / Vorgebot ist das Höchstgebot des Bieters und nur dem Auktionshaus bzw. dem Auktionator bekannt. Dabei legt der Bieter den Betrag fest und der Auktionator bietet im Namen des Bieters bis zu dem eingetragenen Höchstgebot. Der Auktionator übernimmt Ihre Position als Bieter. So können Sie auch unterhalb Ihres Höchstgebotes den Zuschlag bekommen.

Beispiel

Sie haben Interesse an einem Pkw. Dieser Pkw hat einen Aufrufpreis von 4.000 EUR. Sie teilen uns Ihr schriftliches Gebot / Online-Vorgebot von 6.800 EUR mit. Des Weiteren liegt ein schriftliches Gebot über 5.000 EUR vor. Damit wird das Bietverfahren mit 5.500 EUR mit Ihnen als Bieter eröffnet. Sollte im Saal jemand auf 6.000 EUR erhöhen, wird der Auktionator Ihr Gebot auf 6.500 EUR anheben. Gibt es dann keinen weiteren Bieter, erhalten Sie den Zuschlag. Auf den Zuschlag von 6.500 EUR wird ein 18%iges Aufgeld sowie 19 % Mehrwertsteuer erhoben. Sollte im Saal ein Bieter mehr als 6.800 EUR bieten, verfällt Ihr Gebot. Für das schriftliche Gebot wird keine Gebühr erhoben. Während der Versteigerung wird der Bietername des schriftlichen Gebotes nicht mitgeteilt.

Schriftliche Gebote können gefaxt, per Email gesendet oder während der Vorbesichtigung abgegeben werden. Sie sollten spätestens 1 Stunde vor Auktionsbeginn eingereicht werden. Vorgebote können online bis 15 min vor Auktionsbeginn abgegeben werden. Später eingehende Gebote können evtl. nicht mehr berücksichtigt werden. Weitere Informationen finden Sie auch in den Versteigerungsbedingungen. Vor Abgabe eines schriftlichen Gebotes / Vorgebotes empfehlen wir, eine persönliche Besichtigung vorzunehmen. Spätere Reklamationen und Preisreduzierungen sind nicht möglich.

WICHTIG ! Für alle Möglichkeiten gilt: Gebote sind bindend und können nicht zurück genommen werden.

TEXT HERE

Mit dem Aufrufpreis/Mindestpreis wird der Bietvorgang gestartet. Der Aufrufpreis/Mindestpreis ist unverbindlich und kann vom Auktionshaus bei Bedarf angepasst werden.

Das Limit ist der Preis, den es mindestens zu bieten gilt, um den Zuschlag zu erhalten. Wird das Objekt unter dem vereinbarten Mindestpreis / Limit zugeschlagen, wird „unter Vorbehalt" versteigert. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, ist der Höchstbieter für die Dauer der vom Auktionshaus gesetzten Frist an sein Gebot gebunden. In dieser Zeit prüft das Auktionshaus, ob das Objekt von dem Auftraggeber auch zu diesem niedrigeren Zuschlag freigegeben wird. Das Gebot erlischt, wenn der Bieter nicht innerhalb dieser Frist den vorbehaltlosen Zuschlag erhält. Eine Ausgabe der Ware kann erst nach dieser Abstimmung erfolgen.

Das Aufgeld ist eine Netto-Verkaufsprovision, welche vom Auktionshaus erhoben wird. Zurzeit beträgt dieses Aufgeld bei allen Verkäufen (Auktion und Freiverkauf) 18% auf den Zuschlagspreis, sofern nicht ein höheres oder niedrigeres Versteigerungsaufgeld angegeben ist.

Der Zuschlagspreis ist der Nettopreis, auf ihn wird ein Versteigerungsaufgeld von 18% erhoben, sofern nicht zu dem jeweiligen Gegenstand im Versteigerungskatalog ein höheres oder niedrigeres Versteigerungsaufgeld angegeben ist. Auf den Zuschlagspreis und auf das Versteigerungsaufgeld wird die Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt des Zuschlags geltenden Höhe erhoben. Bei Gegenständen, die in dem Versteigerungskatalog mit dem Hinweis "Keine MwSt. auf den Zuschlagspreis" gekennzeichnet sind, wird die Umsatzsteuer nur auf das Versteigerungsaufgeld erhoben.

Sie können Ihren Kauf in bar, per EC-Karte oder Überweisung, per bankbestätigtem Scheck oder per LZB-Scheck bezahlen. Bei Vorlage eines ordinären Schecks gilt die Schuld erst dann als erfüllt, sobald der Kaufpreis auf unserem Konto gutgeschrieben worden ist und ein Rückruf nicht mehr vorgenommen werden kann. Die Warenausgabe erfolgt erst nach Eingang der Zahlung.

Der Kaufpreis ist sofort nach dem Zuschlag fällig. Soweit für die jeweilige Auktion nichts anderes angegeben ist, muss die Ware innerhalb von 14 Tagen nach der Auktion vollständig bezahlt und abgeholt werden. Nicht abgeholte Ware wird kostenpflichtig - entweder in unseren Räumen oder bei einer Spedition - eingelagert.

Bitte bedenken Sie, dass wir kein Transportunternehmen sind. Trotzdem versuchen wir, für unsere Kunden den günstigsten und sichersten Weg zu wählen. Die Versendung des ersteigerten Gutes erfolgt daher je nach Möglichkeit und auf Kosten des Kunden.

Diese finden Sie i. d. R. auf unserer Homepage unter Auktion „Nachverkauf“. So können Sie die verbliebenen Positionen nachträglich zum Limit / Mindestpreis (zzgl. Aufgeld) erwerben. Es besteht die Möglichkeit auch Nachgebote unter dem gesetzten Limit abzugeben. Alle Untergebote sind jedoch von der Zustimmung des jeweiligen Einlieferers abhängig.

Unser Unternehmen

Industrie-Auktionshaus Bickel e.K.
Perleberger Str. 32
16909 Wittstock/Dosse


Informationen

Kontakt & Service

Gerne sind wir für Sie da:
Mo. - Do. 8 bis 17 Uhr und Fr. 8 bis 14 Uhr


  03394 4014-0


info@auktionshaus-bickel.de

Jetzt Newsletter abonnieren.

Sie möchten kein Angebot verpassen und rechtzeitig zum nächsten Auktionsbeginn informiert werden? Dann fordern Sie bitte unseren wöchentlichen Newsletter an. Wir halten Sie über alle Neuerungen auf dem Laufenden.

Vielen Dank dass Sie sich für unseren Newsletter interessieren. Um die Registrierung erfolgreich abzuschließen, erhalten Sie eine Mail von uns mit einem Aktivierungslink. Diesen müssen Sie bestätigen, erst dann dürfen wir Ihnen einen Newsletter zukommen lassen.

Bei der Anmeldung ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut.