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FAQs - all about auctions

  • Information for buyers/bidders
  • Bidding steps
  • Questions and answers about the online auctions
  • Registration / Newsletter / My account

 

Information for buyers/bidders

Wo bzw. wie wird versteigert?

Die Versteigerungsorte geben wir auf unserer Internetseite bekannt. Die Sammelversteigerungen finden auf dem Gelände der Industrie-Auktionshaus Bickel KG in der Perleberger Straße 32 in 16909 Wittstock/Dosse statt. Beginn ist in der Regel 11.00 Uhr. Die Objekte werden meistbietend versteigert und in Katalogreihenfolge startend mit der Katalog-Nr. 1 aufgerufen.

Wie erfahre ich, dass eine Auktion stattfindet?

Sollten Sie sich bei uns registriert haben und eine Einladung wünschen, bekommen Sie ca. 3 Wochen vor der Auktion eine Einladung per Email oder eine Einladungskarte per Post. Alle nicht registrierten Kunden sehen auf unserer Homepage einen Auktionskalender. Des Weiteren werden öffentliche Versteigerungen in den Tageszeitungen bekannt gegeben.

Wer kann zur Vorbesichtigung und Auktion kommen? Wer kann alles mitbieten?

Sowohl Vorbesichtigung und Auktion sind öffentlich und für jedermann zugänglich. Generell können alle Personen ab 18 Jahren mitbieten. Möchten Sie auf unserer Auktion mitbieten, ist für alle Kunden eine vorherige Registrierung mit Personalausweis erforderlich. Sie können als Privatperson oder als Inhaber oder Vertreter einer Firma, Vereins oder Institution mitsteigern. Jeder Bieter haftet persönlich für das Ersteigern und die Bezahlung der Rechnung. Vertreter eines Unternehmens, Vereins oder einer Institution weisen durch die Vorlage einer Vollmacht ihr Handeln im Namen der Firma nach.

Wie und wo kann ich die Auktionskataloge bekommen?

Auf unserer Homepage finden Sie alle Kataloge – diese werden ca. 4 Wochen vor Auktion online gestellt. Hier sind alle Objekte mit Fotos (evtl. mit Zusatzfotos) aufgeführt und frei zugänglich. Zusätzlich liegt ca. drei Wochen vor Auktion der Versteigerungskatalog (ohne Fotos) bei uns in den Büroräumen für Sie bereit. Diesen können Sie auch noch während der Besichtigungszeiten sowie bei der Registrierung am Auktionstag erhalten.

Warum gibt es Bieter-Nummern?

Um die Anonymität aller Kunden zu wahren, bekommt jeder Bieter der Auktion eine sog. Bieternummer zugewiesen. Durch die Bieternummern sind die Bieter intern klar identifizierbar.

Wie kann ich auf der Auktion mitbieten?

a) im Auktionssaal

Die sicherlich spannendste Möglichkeit der Teilnahme ist das persönliche Erscheinen. Sie registrieren sich im Auktionshaus und erhalten eine Bieternummer. Wenn die Katalognummer aufgerufen wird, können Sie durch das Heben der Bieterkarte ein Gebot abgeben. Wir bitten Sie, Ihren Ausweis vorzulegen, um eine Bieterkarte zu erhalten.

b) durch ein schriftliches Gebot

Sollten Sie es nicht einrichten können, persönlich an der Versteigerung teilzunehmen, haben Sie die Möglichkeit, über ein schriftliches Gebot mitzubieten. Das schriftliche Gebot ist das Höchstgebot des Bieters und ist nur dem Auktionshaus bzw. dem Auktionator bekannt. Bei schriftlichen Vorgeboten legt der Bieter den Betrag fest und das Auktionshaus bietet – wenn nötig - im Namen des Bieters bis zu dem eingetragenen Gebot. Der Auktionator übernimmt Ihre Position als Bieter. So können Sie auch unterhalb Ihres Höchstgebotes den Zuschlag bekommen.

Beispiel

Sie haben Interesse an einem Pkw. Dieser Pkw hat einen Aufrufpreis von 4.000 EUR. Sie teilen uns einen Höchstbetrag über ein schriftliches Gebot von 6.800. EUR mit. Des Weiteren liegt ein schriftliches Gebot über 5.000 EUR vor. Damit wird das Biet Verfahren mit 5.500 EUR mit Ihnen als Bieter eröffnet. Sollte im Saal jemand auf 6.000 EUR erhöhen, wird der Auktionator Ihr Gebot auf 6.500 EUR anheben. Gibt es dann keinen weiteren Bieter, erhalten Sie den Zuschlag. Auf den Zuschlag von 6.500 EUR wird ein 18%iges Aufgeld sowie 19 % Mehrwertsteuer erhoben. Sollte im Saal ein Bieter mehr als 6.800 EUR bieten, verfällt Ihr Gebot. Für das schriftliche Gebot wird keine Gebühr erhoben. Während der Versteigerung wird der Bietername des schriftlichen Gebotes nicht mitgeteilt.

Schriftliche Gebote können gefaxt, per Email gesendet oder während der Vorbesichtigung abgegeben werden. Sollten Sie unsere Homepage nutzen, können Sie auch im sog. „Mein Konto"-Bereich Ihre Gebote verwalten. Sie müssen bei auswärtigen Auktionen spätestens 24 h, bei Sammelversteigerungen in Wittstock spätestens 1 h vor Auktionsbeginn eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie auch in den Versteigerungsbedingungen. Vor Abgabe eines schriftlichen Gebotes empfehlen wir, eine persönliche Besichtigung vorzunehmen. Spätere Reklamationen und Preisreduzierungen sind nicht möglich.

WICHTIG ! Für alle Möglichkeiten gilt: Gebote sind bindend und können nicht zurück genommen werden.

Wie biete ich? Welche Biet Schritte werden vorgenommen?

Sie sollten sich immer ein eigenes Limit setzen. Sie bestätigen Ihr Gebot mit dem Heben der Bieterkarte. Die Biet Schritte werden vom Auktionator vorgegeben und betragen ca. 10%. Orientierung bietet die Aufstellung Gebotsschritte. Schriftliche Gebote können in beliebiger Höhe abgegeben werden (Cent-Beträge werden jedoch nicht berücksichtigt).

Was bedeutet Aufrufpreis?

Der Aufrufpreis ist der Preis, mit dem Biet Vorgang gestartet wird. Der Aufrufpreis ist unverbindlich und kann vom Auktionator bei Bedarf angepasst werden.

Was ist ein Limit? Was bedeutet es, wenn der Auktionator ein Objekt „unter Vorbehalt" versteigert?

Das Limit ist der Preis, den es mindestens zu bieten gilt, um den Zuschlag zu erhalten. Wird das Objekt unter dem vereinbarten Mindestpreis / Limit zugeschlagen, wird „unter Vorbehalt" versteigert. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, ist der Höchstbieter für die Dauer der von dem Auktionator gesetzten Frist an sein Gebot gebunden. In dieser Zeit prüft der Auktionator, ob das Objekt von dem Auftraggeber auch zu diesem niedrigerem Zuschlag freigegeben wird. Das Gebot erlischt, wenn der Bieter nicht innerhalb dieser Frist den vorbehaltlosen Zuschlag erhält. Eine Ausgabe der Ware kann erst nach dieser Abstimmung erfolgen.

Was ist das Aufgeld und wie hoch ist es?

Das Aufgeld ist eine Netto-Verkaufsprovision, welche vom Auktionshaus erhoben wird. Zurzeit beträgt dieses Aufgeld bei allen Verkäufen (Versteigerung und Freiverkauf) 18% auf den Zuschlagpreis, sofern nicht ein höheres oder niedrigeres Versteigerungsaufgeld angegeben ist.

Zuschlagpreis – Was bedeutet das?

Der Zuschlagpreis ist der Nettopreis, auf ihn wird ein Versteigerungsaufgeld von 18% erhoben, sofern nicht zu dem jeweiligen Gegenstand im Versteigerungskatalog ein höheres oder niedrigeres Versteigerungsaufgeld angegeben ist. Auf den Zuschlagpreis und auf das Versteigerungsaufgeld wird die Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt des Zuschlags geltenden Höhe erhoben. Bei Gegenständen, die in dem Versteigerungskatalog mit dem Hinweis "Keine MwSt. auf den Zuschlagpreis" gekennzeichnet sind, wird die Umsatzsteuer nur auf das Versteigerungsaufgeld erhoben.

Wie kann ich meinen Auktionskauf bezahlen?

Sie können Ihren Kauf in bar, mit EC-Karte, per Überweisung, per bankbestätigtem Scheck oder per LZB-Scheck entrichten. Bei Vorlage eines ordinären Schecks gilt die Schuld erst dann als erfüllt, sobald der Kaufpreis auf unserem Konto gutgeschrieben worden ist und ein Rückruf nicht mehr vorgenommen werden kann. Die Warenausgabe erfolgt erst nach Eingang der Zahlung.

Kann ich meine ersteigerte Ware am Auktionstag gleich mitnehmen?

Ja, sofern die Bezahlung bei uns erfolgt ist.

Wie lange nach der Auktion habe ich Zeit, Ware zu bezahlen und abzuholen?

Der Kaufpreis ist sofort nach dem Zuschlag fällig. Innerhalb von 14 Tagen nach der Auktion muss die Ware vollständig bezahlt und abgeholt werden. Nicht abgeholte Ware wird kostenpflichtig - entweder in unseren Räumen oder bei einer Spedition - eingelagert.

Ich möchte mir die Objekte schicken oder bringen lassen, geht das?

Bitte bedenken Sie, dass wir kein Transportunternehmen sind. Trotzdem versuchen wir, für unsere Kunden den günstigsten und sichersten Weg zu wählen. Die Versendung des ersteigerten Gutes erfolgt auf Kosten des Kunden.

Was geschieht mit nicht verkauften Artikeln?

Diese können nach der Auktion zum Limit (zzgl. Aufgeld) gekauft werden. Es besteht die Möglichkeit auch Nachgebote unter dem von uns gesetzten Limit abzugeben. Alle Gebote unter dem Limit sind jedoch von der Zustimmung des jeweiligen Einlieferers abhängig.

Ist nach der Auktion ein Nachverkauf möglich?

Anhand der Ergebnisliste, welche wenige Tage nach der Auktion bei uns verfügbar ist, können wir Ihnen mitteilen, welche Objekte nicht verkauft wurden. Auch nach der Auktion können noch Gebote bei uns eingereicht werden.

 

Informationen für Verkäufer/Einlieferer

 

Ich habe Objekte, die ich vielleicht versteigern lassen möchte. Wie ist der Ablauf und was kostet die Beratung?

Am besten senden Sie uns vorab Fotos per E-Mail oder per Post oder Sie kommen zu unseren Geschäftszeiten persönlich vorbei. In allen Fällen begutachten unsere Experten kostenfrei und unverbindlich die Objekte und teilen Ihnen mit, ob und zu welchen Bedingungen die Objekte in die Versteigerung genommen werden können.

Was eignet sich für eine Auktion?

Diese Frage lässt sich nur im Einzelfall beantworten. Es gelangen im Jahr über 2.000 Positionen zum Aufruf. Grundsätzlich versteigern wir alle fremden, beweglichen Sachen mit Ausnahme von Immobilien, Kunstgegenständen und Lebensmitteln.

Wann sind Einlieferungen möglich?

Wir freuen uns immer, Ware entgegen nehmen zu dürfen. Einlieferungsformular

Damit ein Objekt in die kommende Auktion gelistet wird, sollte es bis ca. 6 Wochen vor der Auktion bei uns vorliegen. Diese Fristen geben uns die Möglichkeit, eine entsprechende Recherche, Beschreibung, etc., der Artikel vorzunehmen. Unsere Kataloge werden ca. 4 Wochen vor der Auktion veröffentlicht.

Wie oft im Jahr finden Auktionen statt?

Auktionshaus Bickel veranstaltet in Wittstock 2-3 Sammelauktionen pro Jahr. Dazu kommen die Insolvenzversteigerungen, welche an den Betriebsstandorten durchgeführt werden. Ausgemusterte Polizeifahrzeuge und –boote werden ein- bis zweimal jährlich in Wünsdorf versteigert. Die Auktionskataloge werden ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin online gestellt. Die Vorbesichtigung beginnt in der Regel am Vortag der jeweiligen Auktion. Die Termine für die Vorbesichtigungen und Auktionen finden Sie auf unserer Internetseite.

Kann ich ein „Limit" vorgeben?

Prinzipiell ist es nicht nötig, ein Limit vorzugeben, da durch eine gute Vorbereitung sowie umfangreicher Werbemaßnahmen auf der Auktion der beste Preis für das Objekt erzielt wird. Bei Spezialobjekten, welche auf Grund ihrer Beschaffenheit nur einen kleinen Käuferkreis haben, kann ein Limit in Absprache zwischen Einlieferer und Auktionshaus festgesetzt werden.

Wann bekomme ich als Einlieferer den Auktionserlös ausgezahlt?

Ca. 2 Wochen nach der Auktion, sofern die Ware seitens des Käufers bezahlt ist. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung. Parallel dazu bekommen Sie eine schriftliche Abrechnung mit allen Ihren verkauften Gegenständen zu gesandt.

Welche Kosten fallen an? Was passiert, wenn mein Objekt nicht verkauft wird?

Für die Einlieferung fallen keine Kosten an. Im Falle der erfolgreichen Versteigerung wird von dem Käufer ein Aufgeld von 18% auf den Zuschlagpreis erhoben. Je nach Objektart- und Auftragsvolumen wird zusätzlich eine individuell festgelegte Verkaufsprovision vereinbart.

Sollten Ihre Objekte für eine Auktion geeignet sein und trotzdem nicht versteigert werden können, fallen auch keine Kosten für Sie an! Gerne bieten wir ihre Objekte dann im Nachverkauf an. Selbstverständlich können Sie die eingelieferten Objekte auch wieder abholen.

Wie regelt sich mein Rechtsverhältnis in der Versteigerung?

Das Rechtsverhältnis mit Einlieferern regelt der Versteigerungsauftrag. Grundlage der rechtlichen Beziehungen in unserer Versteigerung sind die Versteigerungsbedingungen.

Welche meiner Daten werden beim Auktionshaus Bickel bekannt gegeben?

Die Industrie-Auktionshaus Bickel KG legt größten Wert auf Diskretion und wahrt die traditionellen Prinzipien des Auktionsgeschäfts. Ihre Daten sind bei uns sicher und werden mit Ausnahme an den Käufer nicht an Dritte weitergegeben. Verkaufen geschieht für Sie also höchst komfortabel und nahezu ohne Aufwand für Sie.

 

Gebotsschritte

 

An nachfolgender Aufstellung können Sie sich orientieren, in welchen Schritten sich die Gebote erhöhen.
Nicht verbindlich. Gültig ist, was durch den Auktionator angesagt wird.

 

von 5 € bis 50 € in 5 € Schritten
von 50 € bis 200 € in 10 € Schritten
von 200 € bis 300 € in 20 € Schritten
von 300 € bis 450 € in 30 € Schritten
von 450 € bis 1 000 € in 50 € Schritten
von 1 000 € bis 2 000 € in 100 € Schritten
von 2 000 € bis 3 000 € in 200 € Schritten
von 3 000 € bis 4 500 € in 300 € Schritten
von 4 500 € bis

10 000 €

in 500 € Schritten
von 10 000 € bis 30 000 € in 1 000 € Schritten
von 30 000 € bis 100 000 € in 2 000 € Schritten
von 100 000 € bis   in 5 000 € Schritten

Registrierung / Newsletter / Mein Konto

 

Was ist der Newsletter?

Richtiger wäre wohl die Bezeichnung „Einladungskarte", denn im Grunde ist es die Benachrichtigung per Email, dass eine Auktion stattfindet. Diese Email können Sie selbstverständlich jederzeit abbestellen. Ihre Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben und unterliegen dem Datenschutz/Bundesdatenschutzgesetz.

Warum sollte ich mich registrieren bzw. was verbirgt sich hinter dem Begriff „Mein Konto"?

Wir haben für Sie ein bequemes Verwaltungssystem eingerichtet. Hier können unsere Kunden Merklisten interessanter Objekte führen, Gebote an uns übermitteln, Ergebnisse abrufen, unser Datenarchiv nutzen, etc.

 

Our Company

Industrie-Auktionshaus Bickel e.K.
Perleberger Str. 32
16909 Wittstock/Dosse


Information

Contact & Service

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Mo. - Do. 8 bis 17 Uhr und Fr. 8 bis 14 Uhr


  03394 4014-0


info@auktionshaus-bickel.de

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